Honorarkonsulat der Republik Kamerun in Hamburg
Konsularbezirk: Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern
Vollmachten
Das Honorarkonsulat beglaubigt auf Antrag Vollmachten zur Verwendung gegenüber kamerunischen Behörden. Dies ist nur im Rahmen eines persönlichen Erscheinens möglich. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin und bringen Sie dazu mit:
1) Vollmachtsformular vollständig und leserlich ausgefüllt.
2) Die gewünschte Anzahl an Kopien.
3) Ihren Reisepass
4) Die Gebühren in bar oder einen Überweisungsnachweis. Wir stellen eine Quittung aus. Falls Sie direkt im Honorarkonsulat bar bezahlen möchten, bringen Sie den Betrag bitte passend mit. Eine EC-Kartenzahlung vor Ort ist nicht möglich.
Gebühren (Stand 01. Juli 2018)
Wir erheben folgende Gebühren für die Beglaubigung von Vollmachten:
Beglaubigung des Originals: € 60,00
Beglaubigung einer Kopie: € 20,00 pro Kopie
Wenn Sie die Gebühren nicht in bar dem Antrag beifügen möchten, so überweisen Sie den Gesamtbetrag bitte auf unser Konto:
Honorarkonsulat der Republik Kamerun in Hamburg
IBAN: DE82 2219 1405 0057 6237 50
BIC: GENODEF1PIN
VR-Bank Pinneberg-Elmshorn