Honorarkonsulat der Republik Kamerun in Hamburg
Konsularbezirk: Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern
Die Legalisierung kamerunischer Dokumente wird ausschließlich durch die Botschaft in Berlin vorgenommen. Auf Antrag erteilt das Honorarkonsulat Legalisierungen zur Bestätigung der Echtheit von Dokumenten deutscher Behörden. Hierzu senden Sie uns bitte:
1) Das Originaldokument.
2) Die gewünschte Anzahl an Kopien.
3) Eine Kopie Ihres Reisepasses.
4) Frankierter und adressierter Briefumschlag DIN A 5. Bitte versehen Sie den Umschlag mit dem für die gewünschte Art der Rücksendung notwendigen Portobetrag in Briefmarken. Wir empfehlen Versand durch Einwurfeinschreiben. Die Haftung des Honorarkonsulats für den Verlust auf dem Postweg oder für die Dauer des Postweges ist ausgeschlossen.
5) Sie können die Gebühren in bar oder per Überweisung begleichen. Wir stellen eine Quittung aus. Wenn Sie in bar bezahlen möchten, fügen Sie bitte den erforderlichen Betrag dem Briefumschlag bei. Wenn Sie per Überweisung bezahlen, legen Sie bitte einen Überweisungsnachweis dem Antrag bei. Wir bitten um Verständnis, dass der Versand von Bargeld auf Ihr Risiko erfolgt – für verlorengegangene Bargeldsendungen kann keine Haftung übernommen werden.
Gebühren (Stand 01. Juli 2018)
Wir erheben folgende Gebühren für die Ausstellung einer Legalisierung:
Beglaubigung einer Kopie: € 30,00 pro Kopie
Wenn Sie die Gebühren nicht in bar dem Antrag beifügen möchten, so überweisen Sie den Gesamtbetrag bitte auf unser Konto:
Honorarkonsulat der Republik Kamerun in Hamburg
IBAN: DE82 2219 1405 0057 6237 50
BIC: GENODEF1PIN
VR-Bank Pinneberg-Elmshorn